Traulieder
Unter "Liedern" verstehen wir hier Stücke, die von allen Gottesdienstbesuchern gemeinsam gesungen werden.
Lieder, die ein Chor oder Sänger vorträgt, fallen unter die Kategorie "Musik".
Folgende Lieder haben sich bei Trauungen, bei denen in der Regel Christen verschiedener Konfessionen anwesend sind, bewährt:
(EG = Evangelisches Gesangbuch; GL = Katholisches "Gotteslob")
Klassische Choräle
Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren (EG 316 / GL 258)
Großer Gott, wir loben dich (EG 331 / GL 257)
Lobe den Herren, alle die ihn ehren (EG 447 /GL 671)
Nun danket alle Gott (EG 321 / GL 266)
Nun danket all und bringet Ehr (EG 322/ GL 267)
Nun jauchzt dem Herren, alle Welt (EG 288/ GL 474)
Nun saget Dank und lobt den Herren (EG 294 / GL 269)
Nun singe Lob, du Christenheit (EG 265 / GL 638)
Neuere geistliche Lieder
Von guten Mächten wunderbar geborgen (EG 637)
Gehet nicht auf in den Sorgen dieser Welt (EG 182 / GL 919)
Gib uns Frieden jeden Tag (EG 425/ GL 926)
Instrumentalisten/Chor
Neben den gemeinsam gesungenen Liedern kann der Traugottesdienst auch mit Vortragsstücken (Chor, Sänger, Instrumentalisten) ausgestaltet werden. Grundsätzlich gilt: Besondere musikalische Beiträge müssen von dem Brautpaar selbst organisiert (und auch bezahlt) werden. Überlegen Sie doch einmal, ob in Ihrem Bekanntenkreis jemand Musik macht und bereit wäre, hier einen besonderen Beitrag zu Ihrer Trauung einzubringen!
Grundsätzlich sind alle Stilarten möglich: Klassik, Gospelchor, Band, Folklore usw.. Musik von Konserve (CD) ist in Ausnahmefällen auch möglich; dann ist jedoch der Aufbau einer hochwertigen Musikanlage erforderlich, die in den wenigsten Kirchen vorhanden ist.
Bei der Auswahl der Musikstücke gilt, dass die "Botschaft" der Musik mit dem christlichen Glauben vereinbar sein muss und die Inhalte einen Bezug zur Trauung haben sollten.
Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre(n) Pfarrer(in), um diese Dinge im Einzelfall abzuklären!